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Behandlungen können nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt werden. Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Behandlungen bei einer Heilpraktikerin und evtl. auch für die verschriebenen Medikamente ganz oder teilweise – die Höhe der Übernahme richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag. Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Patienten, die gesetzlich versichert sind, sind daher Selbstzahler. Sie können die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen. |
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